Rückkehr der Maskenpflicht in Innenräume – Länder wollen sich abstimmen

2022-11-07 16:14:10 By : Ms. May Liu

Er ist in Innenräumen in der Corona-Pandemie fast verschwunden: der Mund-Nasen-Schutz. Doch bald könnte die Maskenpflicht ein Comeback feiern.

Berlin/Magdeburg –Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen ist in Deutschland so gut wie nicht mehr vorhanden. Lediglich in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen sowie in Bus und Bahn muss der Gesichtsschutz noch getragen werden in der Corona-Pandemie. Doch jetzt im Herbst, wo die Infektionszahlen wieder anziehen und sich eine Herbst- und Winterwelle mit Covid-19-Infektionen anbahnt, könnte es bald wieder so weit sein.

Denn, die Gesundheitsminister der Länder wollen bei der Einführung einer möglichen Maskenpflicht in Innenräumen geschlossen vorgehen und dafür entsprechende Schwellenwerte erarbeiten. Das sagte eine Sprecherin von Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) der Deutschen Presse-Agentur am Montagabend nach einer Schalte der Gesundheitsminister der Bundesländer.

Eine Arbeitsgruppe soll nun klären, „wie man zum Beispiel Maskenpflicht in Innenräumen einführen könnte, welche Schwellenwerte da gelten sollten“. Grimm-Benne ist aktuell Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz.

Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden soll am 9. und 10. November 2022 über die Schwellenwerte beraten. Dabei solle beispielsweise erörtert werden, inwieweit die Hospitalisierungsrate berücksichtigt werden müsse, sagte die Sprecherin. Darüber hinaus seien sich die Gesundheitsminister einig, dass an einer Maskenpflicht im Nahverkehr festgehalten werden soll.

Vor der Schalte hatten unter anderem die Amtsärzte ein möglichst einheitliches Vorgehen der Bundesländer in der Corona-Pandemie gefordert. Der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Johannes Nießen, sagte am Montag im ARD-„Morgenmagazin“: „Uns liegt daran, dass möglichst eine einheitliche Vorgehensweise beschlossen wird, dass möglichst klar wird, wenn die Inzidenz bei 500 oder 1000 ist, dass man sowohl in Hamburg als auch in München gleich vorgeht.“ (mit Material der dpa)