Praxiswäsche: (Hygienisch reine) Kleider machen Leute! – ZWP online – das Nachrichtenportal für die Dentalbranche

2022-11-07 16:04:14 By : Mr. JAMES LIU

Foto: penkanya – stock.adobe.com

Nicht nur im Privatleben, sondern auch im Praxisalltag wird großer Wert auf eine moderne und qualitativ hochwertige Garderobe gelegt. Zahlreiche Praxen nutzen seit Langem eine einheitliche Teamkleidung, die passend auf die Farbgebung und den Stil der Praxis sowie das gesamte Erscheinungsbild abgestimmt ist.

Was einerseits einträglich für den ersten positiven Eindruck der Praxis ist, fungiert auf der anderen Seite auch maßgeblich als individueller Schutz gegen Infektionen. Schließlich besteht eine komplette Schutzbekleidung nicht nur aus Oberteil und Hose. Vielmehr gehören auch Schutzhandschuhe, Kopfbedeckung, Schutzbrillen sowie ein gut anliegender Mund- und Nasenschutz zur perfekten Ausrüstung.

Unter dem Aspekt der Hygienevorschriften betrachtet, kommen den einzelnen Komponenten unterschiedliche Maßgaben zu. Beginnen wir mit den Schutzhandschuhen. Diese gibt es in unterschiedlichsten Ausführungen: Mit oder ohne Latex, gepudert oder ungepudert. In erster Linie aber sollten sie dem Träger gut passen und zwischen den Behandlungen in jedem Fall gewechselt werden. Bei chirurgischen Eingriffen ist das Tragen steriler Schutzhandschuhe unbedingt erforderlich. Nach einmaliger Anwendung müssen die Handschuhe entsorgt werden. Dasselbe gilt für den Mund- und Nasenschutz, welcher Aerosole sowie Tröpfcheninfektionen durch Blut- und Speichelspritzer wirksam abhält.

Schutzbrillen für die Augen werden unkompliziert gereinigt und desinfiziert. Je nach Modell und Hersteller kann alternativ eine maschinelle Aufbereitung erfolgen.

Etwas aufwendiger wird es allerdings hinsichtlich der restlichen Praxiskleidung, wie beispielsweise Shirts, Kittel, Schürzen, Hosen oder Pullis. Sofern es sich nicht um Einwegprodukte handelt, müssen diese Dinge in den Bereichen von chirurgischen Eingriffen, Operationen und der Implantologie nach jeder Behandlung zwingend gewaschen werden. Bei allgemeinen zahnärztlichen Behandlungen muss das Oberteil täglich, die Hose zwei Mal pro Woche gewechselt werden. Prophylaxemitarbeiterinnen wechseln das Oberteil sogar zweimal täglich, bei sichtbarer Verschmutzung – beispielsweise mit Blut – sofort nach der jeweiligen Behandlung. Auch nach Patienten mit einem bekannten Infektionsrisiko, insbesondere HBV, HCV und HIV, ist die Kleidung sofort zu wechseln. Sonstige notwendige Textilien, wie Handtücher und Abdecktücher, müssen grundsätzlich nach jedem Patienten ausgetauscht werden.

Dabei gilt es, die Richtlinien für das Sammeln, Lagern und den Transport kontaminierter Textilien genau zu beachten. Die Wäsche muss an dem Ort, an dem sie anfällt, direkt sortiert werden. Dabei wird nach einzelnen Wasch- bzw. Behandlungsverfahren unterschieden. Die dazu benötigten Sammelbehälter sind entsprechend zu kennzeichnen. Für die kontaminierte Kleidung eignen sich robuste, reißfeste und keimdichte Behältnisse oder verschließbare Säcke. Im Idealfall sind ein reiner Lagerraum für saubere Wäsche und ein unreiner für Schmutzwäsche etc. vorhanden. Steht nur ein Raum zur Verfügung, muss in diesem eine räumliche Trennung zwischen reinen und unreinen Gegenständen vorgenommen werden. Nach dem Sortieren der Wäsche bzw. dem Kontakt mit kontaminierten Textilien muss die mit der Versorgung der Wäsche beauftragte Person eine vorschriftsmäßige Desinfektion der Hände durchführen. Der Waschvorgang selbst erfolgt entweder in der Praxis oder in einer externen, zertifizierten Wäscherei unter Anwendung spezieller desinfizierender thermischer bzw. chemothermischer Verfahren. Rein thermische Verfahren sind allerdings vorzuziehen. Sollte eine chemothermische Aufbereitung gewählt werden, sind desinfizierende Waschmittel gemäß der Empfehlungen der VAH-Liste oder der RKI-Liste zu benutzen. Die Anwendungskonzentrationen sind darüber hinaus zu beachten.

Wird die Wäsche außer Haus gegeben, so sollte auf die Erfüllung der Güte- und Prüfbestimmungen der Wäscherei geachtet werden. Das Unternehmen muss einen Nachweis für die „sachgemäße Wäschepflege für Krankenhauswäsche“ erbringen. Diese entsprechende Eignung wird durch das Zeichen RAL-RG 992/2 belegt. Im Gegenzug ist es nur gut und recht, die Wäscherei vorab darauf hinzuweisen, dass die Textilien kontaminiert sein könnten und daher ein potenzielles Gesundheitsrisiko bergen. Der anschließende Rücktransport der aufbereiteten Praxiswäsche muss zur Verhinderung einer Rekontamination hygienisch erfolgen.

In der Praxis aufgestellte Waschmaschinen sollten über ein Desinfektionsprogramm verfügen. Manche Maschinen haben nur eine Öffnung zum Be- und Entladen der Wäsche. In diesen Fällen empfiehlt es sich, nach dem Beladen mit Schmutzwäsche, die kontaminierten Bereiche um die Öffnung herum mit einem Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren. Damit wird einer Kontamination der frisch desinfizierten Wäsche beim Entladen vorgebeugt. Zu guter Letzt sind noch einige Parameter wie die Waschtemperatur, die Einwirkzeit, das sog. Flottenverhältnis und die Lagerungsbedingungen zu beachten. Ist die Kleidung kontaminiert, so muss sie bei 60 oder 95 Grad gewaschen werden. Bei 60-Grad-Waschgängen ist ein hygienisches Waschmittel anzuwenden. 95- Grad-Waschgänge erlauben alternativ die Nutzung eines herkömmlichen Waschmittels. Das Flottenverhältnis indiziert die Relation von Wäschemenge zum Volumen der Waschlösung. Von der Benutzung eines Weichspülers ist grundsätzlich abzusehen. Die Trocknung der Wäsche erfolgt ausschließlich im Wäschetrockner oder im geschlossenen Raum, niemals aber draußen. Sowohl für die Waschmaschine, als auch für den Trockner ist ein nachweislicher Wartungsvertrag vorzulegen.

Wäsche, die steril in der Praxis zum Einsatz kommt, wird nach vorangegangenem Waschgang in einem Dampfsterilisator, inklusive einem Bowie-Dick-Indikator für Wäsche, in einer sachgerechten Verpackung aufbereitet. Auch hier besteht alternativ die Möglichkeit, auf Einmalartikel zurückzugreifen. Die Aufbewahrung der aufbereiteten Wäsche erfolgt trocken und staubgeschützt in geschlossenen Schränken sowie getrennt von der Privatkleidung der Mitarbeiter.

Der Beitrag ist in der ZWP Zahnarzt Wirtschaft Praxis erschienen.

Ja, ich möchte kostenlos den ZWP-Newsletter abonnieren und auf Basis meiner angegebenen Anmeldedaten sowie meines Newsletter-Nutzungsverhaltens auf mich abgestimmte Informationen an die angegebene E-Mail-Adresse erhalten. Ich kann diesen Service in jedem Newsletter abbestellen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz.

Ja, ich möchte kostenlos den ZWP-Newsletter abonnieren und auf Basis meiner angegebenen Anmeldedaten sowie meines Newsletter-Nutzungsverhaltens auf mich abgestimmte Informationen an die angegebene E-Mail-Adresse erhalten. Ich kann diesen Service in jedem Newsletter abbestellen. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz.

Wir übermitteln Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern und zu finanzieren. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile gebildet und angereichert, auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Hierfür und um bestimmte Dienste zu nachfolgend aufgeführten Zwecken verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung.

Um Kartendaten in unserer Anwendung darzustellen, nutzen wir den Kartendienst Google Maps. Willigen Sie der Nutzung von Google Maps ein, werden ggf. personenbezogene Daten (Ihre IP-Adresse) von Google erhoben.

Einige unserer Videoinhalte (bspw. Livestream) werden über die Videoplattform Vimeo bereitgestellt.

Für ein besseres Benutzererlebnis können unsere Werbeanzeigen personalisiert werden. Um dies zu ermöglichen, wird das erstellen von Cookies vorrausgesetzt. Sollten Sie diesem Dienst nicht zustimmen, werden Werbeanzeigen zufällig ausgeliefert.