Maskenpflicht in Bus, Bahn & Co. – Welche Masken sind geeignet?

2022-11-07 16:14:12 By : Mr. David Gong

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Als pulsierende Metropole verfügt Berlin über ein ausgeklügeltes Netz des öffentlichen Personennahverkehrs.

Dazu gehören nicht nur ein überaus effizientes Schnellbahnsystem, sondern auch ein großes Straßenbahnnetz, einen engmaschigen Busverkehr, Regionalzüge sowie einige Fähren. In Berlin nimmt gerade der öffentliche Personennahverkehr eine wichtige Stellung ein - ca. 50 % der Haushalte in Berlin sind autofrei und somit auf ein gut funktionierendes Netz angewiesen, um zur Arbeit zu gelangen, Bildungsstätten zu besuchen oder Freizeitaktivitäten durchführen zu können

Momentan steigt der Corona-Inzidenz-Wert in Berlin unaufhörlich an. Nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) liegt der aktuelle Inzidenz-Wert am Mittwoch, dem 18.11.2021 bei 340.

Bereits am 21. April 2020 wurde vom Berliner Senat eine entsprechende Maskenpflicht beschlossen, um die Übertragung des Corona-Virus einzudämmen. Weiterhin wurde ein Bußgeld von mindestens 50 Euro für Fahrgäste beschlossen, die im öffentlichen Nahverkehr gegen die Maskenpflicht verstoßen.

Berlin: Mit in Krafttreten der neuen Abstands- und Hygieneregeln in Berlin vom 15.11.2021, ist von Fahrgästen das Tragen einer FFP2-Maske bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und in geschlossenen Räumen Pflicht. Dies gilt einschließlich der zugehörigen Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals, sowie allen Fahrzeugen mit wechselnden Fahrgästen. Daher müssen alle Personen, die mit dem ÖPNV reisen, entsprechende FFP2-Masken kaufen um mit den Verkehrsmitteln befördert werden zu können.

Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren müssen in diesen Fällen einen medizinischen Gesichtsschutz tragen. Damit ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske oder FFP2-Maske ohne Ventil) verpflichtend für diese Altersgruppen.

FFP-Masken sind partikelfilternde Halbmasken, bedecken Mund - Nase - Kinn und können mit Atemventilen zum Ein- und Ausatmen ausgestattet sein. Sie schützen je nach Schutzklasse vor partikelförmigen Schadstoffen und werden auch beim Arbeitsschutz gegen Aerosole, Staub und Rauch eingesetzt. Unterteilt werden FFP-Masken nach Filterleistung in 3 Schutzklassen:

Diese Mund-Nasen-Bedeckungen kommen vorwiegend in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen zum Einsatz. Diese Masken sind ein Medizinprodukt und sind als allgemeine Atemschutzmasken im Alltag anerkannt. Die OP-Maske bietet dem Träger einen Schutz vor Tröpfchenübertragung und einen minimalen Schutz vor Aerosolen. In erster Linie werden sie üblicherweise als Fremdschutz in hochsensiblen, medizinischen Bereich eingesetzt. Sie bieten einen geringeren Atemwiderstand und sind deshalb für Kinder geeigneter als FFP-Masken.

Brandenburg weicht leicht ab. Hier gilt die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in Fahrzeugen, geschlossenen Räumen sowie den dazugehörigen Bahnhöfen, Flughäfen, Fährterminals und Fahrzeugen mit wechselnden Fahrgästen.

In Brandenburg dürfen somit OP-Masken, KN95-Masken und FFP2-Masken verwendet werden.

KN95 ist ein Schutzniveau in der chinesischen Norm für Atemschutzmasken. Schutzwirkung und Filtrationsleistung der KN95-Masken sind in etwa mit der europäischen Norm FFP2 vergleichbar.

Derzeit müssen sich alle Fahrgäste in Berlin im öffentlichen Nahverkehr an die Maskenpflicht halten. Dies gilt sowohl für Busse, S- und U-Bahnen. Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich in Fahrzeugen sowie an Haltestellen und an Bahnhöfen sowie auf Flughäfen und Fährterminals.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind unter anderem Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund- und Nasenschutz tragen dürfen. In Berlin dürfen Kinder anstatt einer FFP2-Maske auch eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen. In Brandenburg gilt, dass Kinder bis zum 13. Lebensjahr sich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen dürfen.

Auch im öffentlichen Personennahverkehr ist ein Abstand von mindestens 1,50 Meter einzuhalten.

Die Betreiber haben Maßnahmen umgesetzt, um die sichere Verwendung des öffentlichen Nahverkehrs zu ermöglichen. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:

•   Gründliche Reinigung und Desinfektion aller Fahrzeuge und Bahnhöfe/Terminals

•   Verbesserte Belüftung der Fahrzeuge

•   Plakate / Hinweise / Durchsagen in Fahrzeugen, an Bahnhöfen, Haltestellen und Terminals

•   Kontrolle der Maskenpflicht durch Betreiber und Beamte

•   Erhöhte Fahrtaktfrequenz

Nutzen Sie die angebotenen Möglichkeiten, beispielsweise den kontaktlosen Erwerb von Fahrscheinen und halten Sie sich an die Maskenpflicht und Abstandsregelungen. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!