11 Fakten zur Maske: Verschwindet das Symbol der Corona-Pandemie?

2022-11-07 16:04:44 By : Ms. Helen Yue

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Seit Ende April 2020 galt in Deutschland die Pflicht, sich und andere mit einer Maske vor Coronaviren zu schützen. Nun ist die Vorschrift gefallen. Was das für die Menschen heißt und was wir in zwei Jahren Pandemie gelernt haben.

M asketragen im Supermarkt, im Freizeitpark, in der Kirche? Was vor gut zwei Jahren noch eine komische Sache war, wurde in der Pandemie zur Selbstverständlichkeit. Doch in dieser Woche ist die staatliche Pflicht zum Maskentragen entfallen. Wie geht es weiter? Elf Fakten rund um die Maske:

Sie ist das Symbol schlechthin für die Corona-Pandemie: Seit zwei Jahren trägt Deutschland Maske. Im Jahr 2021 wurden 3,8 Milliarden filtrierende Halbmasken (zum Beispiel FFP-2-Masken) im Wert von 841,3 Millionen Euro nach Deutschland importiert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 46 Masken pro Einwohner. Die meisten Masken, die hierzulande genutzt werden, kommen aus China – insgesamt 85 Prozent der Einfuhren. Zweitwichtigster Maskenlieferant war das Vereinigte Königreich mit 173 Millionen Masken im Wert von 56 Millionen Euro, danach folgte die Türkei mit 159 Millionen Masken für 24 Millionen Euro. Zugleich gingen 669 Millionen Schutzmasken aus deutscher Produktion im Gesamtwert von 285 Millionen Euro ins Ausland, vor allem nach Österreich und Polen.

Wenn die Maske das Gesicht verlässt, landet sie im Müll – oder schlimmer: Sie landet achtlos in der Natur. Eine Studie schätzte im vergangenen Jahr, dass weltweit täglich etwa 3,4 Milliarden Einweg-Gesichtsmasken/Gesichtsschilde infolge der Covid-19-Pandemie weggeworfen werden. Für die Umwelt ist das ein Problem, da die Abfallberge ohnehin wachsen. Mund-Nase-Masken bestehen zu einem großen Teil aus erdölbasierten Polymeren - Stoffe, die vor allem Gewässer gefährden können. Tiere können sich in den Schlaufen verfangen. Das Umweltministerium bittet daher, gebrauchte Masken im Restmüll zu entsorgen, der wird verbrannt. „Landen die Masken in Flüssen und enden als Plastikmüll im Meer, zersetzen sie sich dort zu Mikroplastik – und gelangen so in die Nahrungskette vieler Meereslebewesen“, mahnt das Ministerium. Insgesamt hat die Pandemie die Müllberge höher werden lassen. Autoren der Weltgesundheitsorganisation weisen darauf hin, dass nur von der WHO über 140 Millionen Testkits mit einem Potenzial von 2.600 Tonnen nicht-infektiöser Abfälle (hauptsächlich Plastik) und 731.000 Liter chemischer Abfälle (entspricht einem Drittel eines Schwimmbeckens von olympischer Größe) versandt wurden. Allein die ersten acht Milliarden Impfstoffdosen sorgten für 144.000 Tonnen zusätzlicher Abfälle in Form von Spritzen, Nadeln und Sicherheitsboxen.

Die Deutschen sind sich uneins: Die einen feiern das, was die FDP als „Freedom Day“, als „Tag der Freiheit“ ausruft. Die anderen sind unsicher, ob die Entscheidung, alle Corona-Regeln fallen zu lassen, in Zeiten hoher Inzidenzen sinnvoll ist. Laut einer Forsa-Umfrage ist es sogar eine klare Mehrheit, die die Corona-Lockerungen für verfrüht hält – nämlich 65 Prozent der Befragten. Nur 32 Prozent fanden das Auslaufen der Regelungen zum Beispiel am Arbeitsplatz oder in Verkehrsmitteln richtig – mehrheitlich nur die Anhänger der FDP und der AfD. Die Ablehnung war bei den Grünen-Wählern mit 79 Prozent am größten. Noch eindeutiger ist das Meinungsbild bei der Maske: Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) der Befragten sind der Auffassung, dass eine Maskenpflicht vorerst in den meisten Bereichen bestehen bleiben sollte. Für eine komplette Abschaffung sprachen sich nur elf Prozent aus.

Kritiker fürchten, dass Deutschland vor einem ähnlichen Weg steht wie Österreich. Das Nachbarland hatte erst vor wenigen Wochen die Maskenpflicht vollständig abgeschafft, musste dann aber wegen massiv steigender Infektionszahlen zurückrudern. Inzwischen muss die Maske in Innenräumen wieder getragen werden, Gesundheitsminister Johannes Rauch musste eingestehen, dass die Lockerungen zu früh gekommen seien. Allerdings gehen auch andere Länder den Masken-freien Weg: In Frankreich gilt seit dem 14. März 2022 keine Maskenpflicht mehr. Ausgenommen sind allerdings öffentliche Verkehrsmittel und medizinische Einrichtungen. In Dänemark sind alle Einschränkungen aufgehoben. „Meine Erwartung ist noch eine weitere Zunahme der täglich gemeldeten Fälle für einige Tage, vielleicht Wochen“, sagte der Bremer Epidemiologe Hajo Zeeb zur möglichen weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens in Deutschland. „Gerade, weil Omikron-Subtyp BA.2 mit den jetzigen Lockerungen natürlich weiterhin sehr gutes Verbreitungspotenzial hat.“ Durch saisonale Effekte und allmählich zunehmende Immunität sei dann mit einem Plateau und dem Absinken zu rechnen.

Ein Team des Max-Planck-Instituts für Dynamik und Selbstorganisation in Göttingen hat im vergangenen Jahr die Schutzwirkung von Masken in einer umfassenden Studie untersucht. Ihr zentrales Ergebnis: Tragen eine infizierte und eine nicht-infizierte Person gut sitzende Masken, sinkt das Risiko einer Infektion drastisch. Mit gut sitzenden FFP2-Masken betrug das maximale Ansteckungsrisiko nach 20 Minuten selbst auf kürzeste Distanz in einem Raum kaum mehr als ein Promille, erläutert das Max-Planck-Institut. Sitzen die FFP2-Masken eher schlecht, steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion auf etwa vier Prozent. Auch OP-Masken schützen, ergab die Studie: Tragen beide eine, die gut angepasst ist, werde das Virus innerhalb von 20 Minuten mit höchstens zehnprozentiger Wahrscheinlichkeit übertragen. Trägt der Uninfizierte eine Maske und der Infizierte keine, liegt das Risiko mit einer FFP2-Maske nach einer Stunde bei etwa 20 Prozent.

Und noch eine Studie: Selbst bei anstrengender Aktivität hat das Masketragen keine relevante negative Auswirkung auf die körperliche Leistung. Dieses Ergebnis präsentierte eine Forschungsgruppe um Benjamin Steinhilber vom Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung am Tübinger Universitätsklinikum. In der Studie untersuchten die Wissenschaftler an vier Tagen 39 Menschen mit verschiedenen Masken bei ihrer körperlichen Aktivität. Die 20 Männer und 19 Frauen aus dem ganzen Altersspektrum und mit unterschiedlichem Fitnesslevel mussten an je einem Tag ohne Maske, mit Stoffmaske, mit medizinischer Maske oder mit FFP2-Maske mit Ausatemventil auf dem Fahrradergometer radeln. Dabei seien unter anderem der Sauerstoff- und Kohlenstoffdioxidgehalt im Blut, die Atemfrequenz und die Leistung auf dem Ergometer untersucht worden. „Das Ergebnis: Ob und gleich welche Maske bei der körperlichen Tätigkeit getragen wurde, es gibt keine physiologischen oder Leistungsparameter, die sich verändern“, heiß es in der Mitteilung. Der einzige Unterschied zeigte sich bei der Frage nach dem subjektiven Grund für die Erschöpfung: Die Atemanstrengung sei höher, so die Untersuchung.

Dass die Maskenpflicht nach dem 2. April fällt, bedeutet nicht, dass es nicht Ausnahmen geben kann. Grundsätzlich etwa haben auch Geschäfte ein Hausrecht, das heißt, sie könnten die Kunden auffordern, auch weiterhin eine Maske zu tragen. Im Alltag wird das wohl eher selten geschehen, da viele Händler Angst vor Umsatzeinbußen und ständigen Diskussionen mit Kundinnen und Kunden fürchten. Eine firmenspezifische Maskenpflicht halten viele für praktisch nicht durchsetzbar. „Wir hatten schon Kunden, die sich bei uns gemeldet haben, und gesagt haben: Dann kaufe ich nur noch online ein“, sagt Bernd Ohlmann, Geschäftsführer des bayerischen Handelsverbandes. Viele Unternehmen haben deshalb bereits angekündigt, auf die Maske verzichten zu wollen. „Das Hausrecht allein sehen wir nicht als Grundlage für solch eine einschränkende Maßnahme“, sagt etwa ein Sprecher der Kaufhauskette Woolworth. Auch der eigenen Belegschaft will Woolworth das Tragen von Masken nicht vorschreiben. Die Firma setzt darauf, dass Kundschaft und Belegschaft verantwortungsvoll mit der Situation umgehen. Ähnlich meldete sich die Parfümeriekette Douglas zu Wort. Vom Elektronikhändler MediaMarktSaturn hieß es: „Wir bitten unsere Kunden und werben dafür, weiterhin eine Schutzmaske zu tragen.“

Die Maske hat viele Menschen nicht nur vor dem Coronavirus geschützt, sondern auch vor Erkältungen und anderen Infektionskrankheiten. Werden wir nun, da die Maske fällt, all das nachholen, was wir an Krankheiten ausgelassen haben – weil unser Immunsystem den Umgang mit Krankheitserregern verlernt hat? „Die kurze Antwort ist: nein“, sagt Carsten Watzl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie (DGfI). „Grundsätzlich funktioniert das Immunsystem nicht wie ein Muskel, der schwächer wird, wenn man ihn weniger benutzt.“ Trotz der Corona-Maßnahmen haben wir in den vergangenen zwei Jahren ohnehin nie in einer sterilen Blase gelebt. „Zwar kommen viele Erreger über die Atemluft in den Körper, aber es gibt noch genügend andere, die wir über die Nahrung aufnehmen oder die Haut“, sagt Watzl. Trotz Maske im Gesicht und Desinfektionsmittel auf den Händen hat sich unser Immunsystem weiterhin fleißig mit Keimen auseinandergesetzt. Allerdings ist es durch die Pandemie zu einem Rückstau von bestimmten Infektionen gekommen. Das liegt daran, dass die Immunität nach einer Infektion nicht allzu lange hält. „Das heißt: Da bin ich alle paar Jahre wieder fällig. Und wenn ich mir dann diese Infektion nicht abhole und meine Immunität auffrische, dann bin ich immer noch fällig“, so Watzl. Der Immunologe geht davon aus, dass viele dieser Infektionen infolge der fallenden Corona-Regeln nachgeholt werden. Es dürfte bald also viele Schnupfnasen geben, die nichts mit Corona zu tun haben.

Die Maske fällt auch an bayerischen Schulen. Doch nicht alle sind begeistert von der neuen Freiheit – weil sie sich am Ende als Fata Morgana entpuppen könnte. „Die Maske fällt und die Schulen werden noch mehr Ausfälle zu verzeichnen haben. Jetzt lockern heißt zu riskieren, dass Schülerinnen und Schüler noch weniger Unterricht haben“, sagt Simone Fleischmann, Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV). Ähnlich sieht das die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände: „Die Maske ist ein erwiesenermaßen sehr effektives und gleichzeitig einfach handhabbares Mittel, um Infektionen zu minimieren, Infektionsketten zu unterbrechen. Deshalb sehen wir diese Lockerung an den Schulen zum jetzigen Zeitpunkt als sehr kritisch.“ Die Politik versucht es auch hier mit Appellen. Überall, wo sich verschiedene Gruppen mischen, also etwa in der Pause oder auf dem Gang, rät Kultusminister Michael Piazolo weiter zur Maske. Auch bei einem Infektionsfall in einer Klasse empfiehlt er ausdrücklich das Tragen einer Maske am Sitzplatz für fünf Tage.

Auch, wenn die Maskenpflicht fällt, gibt es zwei Bereiche, wo die Maske weiterhin getragen werden muss. Das ist Teil der Basisschutz-Maßnahmen, die das Kabinett bis zum 30. April beschlossen hat. Die Staatsregierung möchte damit ausschöpfen, was im geänderten Bundesinfektionsschutzgesetz an möglichen Schutzmaßnahmen übrig geblieben ist. Einer der beiden Bereiche sind öffentliche Verkehrsmittel. Dazu zählen sowohl der Nah- als auch der Fernverkehr. In Bus, Bahn und Co. muss deshalb noch bis Ende April die Maske aufbleiben. Der andere Bereich, wo die Maske weiterhin getragen werden muss, sind Einrichtungen, in denen sich sogenannte vulnerablen Personengruppe aufhalten. Damit sind Menschen gemeint, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Dazu zählen Arztpraxen, Krankenhäuser, Tageskliniken und generell jegliche medizinischen Einrichtungen, wie Vorsorge-, Reha- und Dialyseeinrichtungen, Einrichtungen für ambulante Operationen und Rettungsdienste. Aber auch in Pflegeheimen und Heimen für Menschen mit Behinderung, egal ob teil- oder vollstationär, sowie in Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften gilt die Maskenpflicht weiterhin.

Nicht nur in öffentlichen Gebäuden galt die Maskenpflicht, sondern auch an vielen Arbeitsplätzen. Und nach dem 3. April? Arbeitgeber entscheiden schon seit dem 20. März selbst über das Hygienekonzept in ihrem Betrieb. Ganz ohne Vorgaben sind sie dabei jedoch nicht. Sogenannte Basisschutzmaßnahmen schreibt die aktuelle Corona-Arbeitsschutzverordnung noch bis zum 25. Mai vor. Dazu kann auch eine Maskenpflicht zählen: In Bereichen, wo die Infektionsgefahr hoch ist, – wo also Menschen auf engem Raum zusammen arbeiten und wo nicht gelüftet werden kann – sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Maskenpflicht zu erlassen. In diesem Fall muss die Firma geeignete Schutzmasken zur Verfügung stellen und regelmäßig prüfen, ob eine Vorgabe weiterhin nötig ist. „Weigert sich ein Mitarbeitender, seine Maske zu tragen, kann der Arbeitgeber auf die allgemeinen arbeitsrechtlichen Maßnahmen zurückgreifen“, sagt Hanna Schmid von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben. Das ist zunächst eine Abmahnung. Bei einer strikten Verweigerung und mehreren Abmahnungen könnte sogar eine Kündigung drohen. (mit dpa)

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